Die Sozialpartnerschaft zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses ist auch in den Kantonen und Regionen stark verankert. Zusätzlich zur Landesvereinbarung auf nationaler Ebene gibt es daher sogenannte Ergänzende Bestimmmungen und Lohnregulative in den einzelnen Sektionen.
Die Landesvereinbarung zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses LRS regelt die Sozialpartnerschaft im Transportgewerbe auf nationaler Ebene. Verschiedene Themen können jedoch nur in den Kantonen und Regionen geklärt werden. Insbesondere in Lohnfragen sind gemäss der Landesvereinbarung primär die betroffenen Einzelunternehmen zuständig, allenfalls die Sektionen, nicht jedoch die ASTAG Schweiz.
Als Erweiterung zur Landesvereinbarung wurden daher in mehreren Sektionen sogenannte Ergänzende Bestimmungen und Lohnregulative abgeschlossen. Vertragspartner sind jeweils die entsprechenden Sektionen der Routiers Suisses. 2015 wurden die Bestrebungen zur Weiterentwicklung der Sozialpartnerschaft auf kantonaler Ebene in gegenseitiger enger Absprache intensiviert.